AGB


AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen–Kletterkurse

Wichtiger Hinweis

Wir verpflichten uns zu einer sorgfältigen Vorbereitung und einer Durchführung der Angebote nach aktuellen Sicherheitsstandards. Trotzdem verbleibt ein nicht kontrollierbares Restrisiko. Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt der Kunde, sich dem Risiko und den möglichen Konsequenzen bewusst zu sein.

1. Umfang des Vertrages

1.1. Der einzelne Vertrag besteht aus den folgenden Vertrags-Bestandteilen in der folgenden Reihenfolge, die bei Wider-sprüchen gilt:

1.1.1. die individuellen Vereinbarungen zwischen dem Gast (Auftraggeber) und dem Kletterlehrer (Beauftragter)

1.1.2. diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (abgekürzt mit AGB).

1.2. Als Kletterlehrer im Sinne dieser AGB gilt jede Person mit eidgenössischem Fachausweis für Kletterlehrer oder mit einem vergleichbaren Fachausweis für Kletterlehrer, der vom SBV (Schweizer Bergführerverband) anerkannt ist. Unter dieser Bedingung gilt als Kletterlehrer im Sinne dieser AGB jede Person, der ein Kletterlehrerauftrag erteilt wird, also die Kletterlehrerin, der Kletterlehrer oder eine Organisation (z.B. einfache Gesellschaft mehrerer solidarisch haftender Kletterlehrer im Sinne von Art. 530 ff. OR oder eine juristische Person wie Kollektivgesellschaft oder Aktiengesellschaft als beauftragte Vertragspartnerin), sofern die beauftragte Organisationen einen oder mehrere Kletterlehrer mit den vorerwähnten Fachausweisen für die Auftragserfüllung einsetzt.

1.3. Der einzelne Vertrag (Kletterlehrerauftrag) ist ausschliesslich dem schweizerischen Recht unterworfen, auch wenn der Vertrag ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird. Das schweizerische Recht, insbesondere das Auftragsrecht (Art. 394 ff. OR), ergänzt die in Art. 1.1 hiervor genannten Vertragsbestandteile.

1.4. Sofern und soweit das Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 (PauRG; SR 144.3) anwendbar ist, besitzen dessen zwingende Vorschriften (vgl. Art. 19 PauRG) Vorrang vor den in Art. 1.1 hier vorgenannten Vertragsbestandteilen und Vorrang vor dem Auftragsrecht (vgl. Art. 1.2 hiervor).

2. Vertragsabschluss

2.1. Sobald die Anmeldung für eine Angebot durch Kletterkurse bestätigt wird, ist die Buchung verbindlich. Dazu gehören unter anderem auch elektronische, automatisch generierte und mündliche Bestätigungen. Falls der Kunde die automatisch generierte Anmeldebestätigung aufgrund falscher Angaben nicht bekommt (z.B. E-Mailadresse nicht korrekt eingegeben), ist der Kunde verpflichtet sich bei Kletterkurse zu melden. Die Anmeldung ist trotzdem verbindlich.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Die Kurskosten müssen gemäss Zahlungsfrist oder spätestens bis 30 Tage vor Angebotsstart bezahlt werden. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor dem Angebotsstart müssen alle Angebotskosten sofort bezahlt werden.

3.2. Kletterkurse bucht grundsätzlich keine Unterkünfte für Kunden. Auf Anfrage kann Kletterkurse diese Dienstleistung übernehmen. Der Buchungsaufwand wird mit einer Pauschale von CHF 50.- verrechnet.

3.3. Wenn Drittleistungen durch Kletterkurse für den Kunden gebucht und vorausbezahlt werden, erhält der Kunde eine separate Rechnung nur für diese Drittleistungen. Diese Rechnung muss innert 10 Tagen bezahlt werden.

3.4. Falls bezüglich der Angebotskosten oder Kosten für Drittleistungen Unklarheit besteht, muss vor der Überweisung bei Kletterkurse nachgefragt werden.

4. Rücktrittsrecht des Kunden

4.1. Dem Kunden steht es zu, jederzeit zu folgenden Bedingungen vom Vertrag mit Kletterkurse zurückzutreten:

4.1.1. Bei Angeboten in der Schweiz und/oder Angebotsdauer bis 3 Tage:

• Abmeldung bis und mit 60 Tage (2 Monate) vor dem Startdatum des Angebots: Der Kunde schuldet Kletterkurse eine Reservations- und Bearbeitungsgebühr von CHF 0 zuzüglich aller bereits bezahlten Drittleistungen.
• Abmeldung bis und mit 30 Tage (1 Monate) vor dem Startdatum des Angebots: Der Kunde schuldet Kletterkurse eine Reservations- und Bearbeitungsgebühr von CHF 50 zuzüglich aller bereits bezahlten Drittleistungen.
• Abmeldung bis und mit 14 Tage vor Startdatum des Angebots: Der Kunde schuldet Kletterkurse 50% der Kurskosten zuzüglich aller bereits bezahlten Drittleistungen.
• Abmeldung weniger als 14 Tage vor dem Startdatum des Angebots: Der Kunde schuldet Kletterkurse die vollen Kurskosten zuzüglich aller bereits bezahlten Drittleistungen.
• Ausnahmen siehe Abschnitt 3.3.

4.2. Bereits bezahlte oder geschuldete Drittleistungen wie z.B. Flüge, Hotels, Kreditkartengebühren usw., werden von Kletterkurse nicht zurückerstattet. Es ist Sache des Kunden, diese Beträge gemäss den jeweiligen Annullationsbedingungen der Drittanbieter zurückzufordern.

4.3. 3G-Regel / Zertifikatspflicht – Ergänzung AVB

4.3.1. Diese Regelung gilt in Verbindung mit den regulären AVB der Bergführerin bzw. des Bergführers, solange die 3G-Regel und die Zertifikatspflicht gelten.

4.3.2. Der Gast ist selber für die Einhaltung der 3G-Regel und der Zertifikatspflicht verantwortlich.

4.3.3. Bei Touren und Kursen mit Übernachtung auf SAC Hütten überprüft der Kletterlehrer das Zertifikat vor dem Aufbruch. Personen ohne gültiges Zertifikat werden von der Tour oder dem Kurs ausgeschlossen. Sie schulden das gesamte vereinbarte Honorar inklusive Spesen.

4.3.4. Sagt ein Gast wegen der 3G-Regel/Zertifikatspflicht eine gebuchte Tour oder einen gebuchten Kurs ab, so muss er entsprechend der normalen AVB Entschädigung leisten. Ausnahmsweise keine Entschädigung leisten muss er dann, wenn eine Teilnahme an der gebuchten Tour für ihn wegen der Zertifikatspflicht nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere für Ungeimpfte und Nichtgenesene bei drei- und mehrtägigen Touren mit Hüttenübernachtung.

4.4. Rückerstattungen im Falle spezieller Ereignisse sind in Abschnitt 5 beschrieben.

5. Mitwirkungspflicht des Kunden und Pflichten des Kursleiters

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, den sicherheitsrelevanten Weisungen des Kursleiters strikte zu folgen.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, Fragen zu kletter- und seiltechnischen Vorkenntnissen wahrheitsgetreu zu beantworten. Einschränkungen oder Beeinträchtigungen des physischen und psychischen gesundheitlichen Zustandes sind dem Kursleiter unaufgefordert mitzuteilen.

5.3. Der Kursleiter hat das Recht, dem Kunden die Teilnahme an einem Angebot zu verweigern, wenn die kletter- und seiltechnischen Fähigkeiten und/oder der gesundheitliche Zustand des Kunden nicht den Anforderungen des Angebotes entsprechen. In diesem Fall werden die Kosten gemäss oben genannten Annullationsbedingungen verrechnet.

5.4. Der Kursleiter ist verpflichtet, sich soweit an das geplante Angebot zu halten, wie die Sicherheit des Kunden und des Kursleiters nicht gefährdet wird.

5.5. Kletterkurse und die Kursleiter sind verpflichtet, sich an die zurzeit gängigen Sicherheits- und Ausbildungsstandards zu halten.

5.6. Der Kunde akzeptiert die Risiken, die auch bei einer sorgfältigen Vertragserfüllung durch den Kletterlehrer bestehen.

6. Abbruch oder Ausschluss während der Angebote

6.1. Die Angebotskosten werden zu maximal 50% rückvergütet, wenn das Angebot aus den folgenden Gründen, die in der Person des Kunden liegen, abgebrochen wird:

• Erkrankungen, die länger als 2 Tage Sportunfähigkeit zur Folge haben
• Unfall während der Angebotszeit
• Schwerwiegende familiäre Vorkommnisse

6.2. Die gesamten Angebotskosten werden bei allen Angeboten von Kletterkurse einbehalten, wenn das Angebot aus den folgenden Gründen abgebrochen wird:

• der Kletterlehrer eine begonnene Tour aus Sicherheitsgründen (schlechtes Wetter, ungünstige Verhältnisse, Überforderung des Gastes etc.) abbrechen muss
• wenn der Kletterlehrer wegen schlechten Wetters oder auf Wunsch des Gastes einen Ruhetag einschaltet
• wenn der Gast seinerseits die Tour abbricht
• wenn der Kletterlehrer den Abbruch aus dem in Art. 5.1 hiervor genannten Grund verfügt
• wenn der Kletterlehrer eine begonnene Tour abbricht, um in Not geratenen Berggängern zu helfen, wozu er nur ohne Gefährdung seiner eigenen Kunden verpflichtet und berechtigt ist.
Anmerkung: Dass der Kunde den Kletterlehrer auch dann voll zu bezahlen hat, wenn dieser anderen in Not geratenen Berggängern hilft, ist in der Gefahrengemeinschaft aller Bergsteiger begründet. Jeder Kunde darf seinerseits damit rechnen, dass andere Kletterlehrer ihm selber und seinem eigenen Kletterlehrer helfen würden, falls sie selber in Not geraten sollten.

6.3. Die gesamten Angebotskosten werden bei allen Angeboten von Kletterkurse einbehalten, wenn das Angebot aus den folgenden Gründen, die in der Person des Kunden liegen, abgebrochen wird:

• Persönliche Gründe des Kunden, die nicht den obigen Abbruchkriterien entsprechen.
• Die Fertigkeiten, Erfahrung, Gesundheitszustand und / oder konditionelle Zustand nicht den durch Kletterkurse kommunizierten Anforderungen entsprechen.
• Kletterkurse die Sicherheit des Kunden oder anderer Kunden aufgrund von gefährlichem Verhalten nicht garantieren kann oder der Kunde sicherheitsrelevante Anweisungen des Kursleiter nicht befolgt.
• Das Verhalten des Kunden wiederholt und deutlich aggressiv, unfreundlich, respektlos, eigennützig o.ä. ist.
• Der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig zur Abreise erscheint, er nicht über die notwendigen Reiseausweise (inkl. Impfzeugnisse, Visa usw.) verfügt oder andere zwingend notwendigen Dokumente oder Ausrüstungsgegenstände trotz entsprechender Information durch Kletterkurse nicht dabeihat.

6.4. Falls Kletterkurse das Angebot aus Gründen abbrechen muss, die nichts mit den Kunden zu tun haben und nicht auf höherer Gewalt beruhen, werden die Kosten für die verbleibende Zeit zurückerstattet.

7. Rücktrittsrecht des Veranstalters

7.1. Kletterkurse -Angebote finden grundsätzlich statt. Falls das Wetter oder andere Umstände die ausgeschriebenen oder offerierten Angebote verhindern, wird das Kursgeld zurückerstattet. Kletterkurse darf Angebot-Alternativen mit Mehrkosten von max. 10% ohne Rücksprache mit den Kunden planen. Betragen die Mehrkosten mehr als 10% oder werden andere wesentliche Änderungen des Angebotes geplant, muss Kletterkurse für die Umplanung das Einverständnis des Kunden einholen.

7.2. Im Falle wesentlicher Änderungen wird der Kunde von Kletterkurse sobald wie möglich informiert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, sofern es sich beim Änderungsgrund nicht um höhere Gewalt handelt. Der Kunde hat Anspruch:

7.2.1. auf Teilnahme an einem anderen gleichwertigen Angebot, wenn Kletterkurse ihm eine solches anbieten kann;

7.2.2. auf Teilnahme an einem anderen minderwertigen Angebot sowie auf Rückerstattung des Preisunterschieds; oder

7.2.3. auf Rückerstattung aller von ihm bezahlten Angebotskosten.

7.3. Damit ein Angebot wie ausgeschrieben durchgeführt wird, muss die in der Angebots-Ausschreibung angegebene Mindestanzahl an Kunden erreicht sein. Das Angebot kann im gleichen zeitlichen Umfang gegen einen Aufpreis und mit Einverständnis der Kunden trotzdem durchgeführt werden. Falls ein Angebot mit weniger als der Mindestanzahl an Kunden ohne Aufpreis durchgeführt wird, sind allfällige Rabatte und Vergünstigungen ungültig.

7.4. Kletterkurse muss bei einer Annullation des Angebotes die Kurskosten zurückerstatten.

8. Leistungsumfang

8.1. Die Leistungen sind in der Angebotsausschreibung oder Offerte beschrieben. Leistungen, die nicht erwähnt werden, sind wie folgt geregelt:

8.1.1. In den Angebotskosten inbegriffen: Planung und Vorbereitung des Angebotes und des Sicherheitskonzeptes, 8 Std. Kursleitung pro Tag, Trouble-Shooting.

8.1.2. In den Angebotskosten nicht inbegriffen: Persönliche Kletterausrüstung (Klettergurt, Kletterfinken, Helm, Seil, vier verschliessbare Karabiner, Expressschlingen, Bandschlingen, Magnesiumsäcklein, Sicherungsgerät, kleine Notfallapotheke, Rucksack) und Leistungen von Drittanbietern.

9. Nebenkosten

9.1. Hinweg und Rückweg

9.1.1. Der Kunde schuldet dem Kletterlehrer den Ersatz der effektiven Transportkosten für den Hinweg und den Rückweg sowie allfällige Transportkosten, die während der Vertragserfüllung entstehen (z.B. die Benützung von Transportmitteln wie Bergbahnen usw. für Dislokationen). Zudem trägt der Kund seine eigenen Transportkosten.

9.1.2. Ist die Benutzung öffentlicher Transportmittel unmöglich oder unzumutbar oder können durch die Benutzung des Privatfahrzeuges des Kletterlehrer Hinweg und Rückweg verkürzt werden, besitzt der Kletterlehrer Anspruch auf eine Entschädigung von Fr.-.60 pro einfachen Kilometer, unabhängig davon, ob Kunde mitfahren oder nicht. Wird aus einem der vorgenannten Gründe oder auf Wunsch des Kunden ein Taxi oder ein vergleichbares privates Transportmittel benutzt, gehen die dadurch verursachten Kosten ebenfalls zulasten des Kunden.

9.2. Übernachtung

9.2.1. Der Kunde trägt auch die effektiven Kosten der Übernachtungen des Kletterlehrer (z.B. in Hütten und Hotels usw.) sowie seine eigenen Übernachtungskosten.

9.3. Verpflegung

9.3.1. Die Kosten der Verpflegung des Kletterlehrer und des Gastes in Hütten, Hotels, Restaurants usw., je zuzüglich Getränke und Marschtee, trägt der Kunde.

9.3.2. Für die Zwischenverpflegungen des Kletterlehrer und des Kunden auf der Tour je aus dem eigenen Rucksack sind beide je selbst auf eigene Kosten besorgt.

10. Haftung und Versicherung

10.1. Der Kletterlehrer bestätigt, dass er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der SBV empfiehlt eine subsidiäre Deckungssumme von CHF 10 Mio. pro Unfall für Personen- und Sachschäden. Auf Verlangen des Kunden weist der Kletterlehrer den Bestand seiner Berufshaftpflichtversicherung durch eine Fotokopie der Versicherungspolice nach.

10.2. Der persönliche Versicherungsschutz ist Sache des Kunden. Es wird dringend empfohlen, sich mindestens gegen Unfall zu versichern. Des Weiteren wird empfohlen, Rettungs- und Bergungskosten zu versichern, insbesondere die Mitgliedschaft bei der REGA.

10.3. Kletterkurse empfiehlt zum Abschluss einer Annullations-Versicherung.

10.4. Die Kunden haften bei Verlust und mutwilliger Beschädigung von ausgeliehenen oder gemieteten Ausrüstungsgegenständen von Kletterkurse und deren Kursleiter.

10.5. Kletterkurse und deren Kursleiter übernehmen keine Haftung für Unfälle in Folge von kundeneigenen schadhaften oder nicht der CE-Norm entsprechenden Ausrüstungsgegenständen, die während einem Kletterkurse -Angebot benutzt werden.

10.6. Kletterkurse und deren Kursleiter können nicht für Schäden oder Unfälle ausserhalb der vereinbarten Kurszeiten haftbar gemacht werden.

10.7. Kletterkurse lehnt jegliche Haftung für Unfälle ab, die nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit seitens Kletterkurse beruhen.

11. Bildrechte

Auf Kletterkurse -Angebote machen Kursleiter oder Fotografen Bilder und Filme. Des Weiteren machen Kunden Fotos und Filme, die Kletterkurse manchmal zugesendet werden. Kletterkurse darf Bild- und Filmmaterial für den Eigengebrauch verwenden (z.B. für Webseite, Facebook, Programmheft, Werbung etc.), sofern das Einverständnis der auf dem Bild oder Filmmaterial sichtbaren Person vorliegt. Das Einverständnis wird anlässlich des Anmeldeprozess und/oder während dem Angebot eingeholt.

12. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitfälle aus diesem Vertrag ist St. Gallen im Kanton St. Gallen, unabhängig von Nationalität, Wohnort des Kunden sowie Standort der Leistungserbringung.

St. Gallen, 08. September 2021

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